Der Verein
Der Budo Kunst e.V. wurde im Jahr 2002 gegründet und verfolgt den Zweck, verschiedene Kampfkünste zu vermitteln. Gelehrt werden in erster Linie die asiatischen Kampfsportarten Tae Kwon Do (traditionell), Kung Fu, Eskrima und Aikido. Es gibt jedoch Einflüsse anderer Sportarten, was Folge einer Offenheit gegenüber allen Budo-Künsten ist, solange diese mit Freude und Friedfertigkeit vermittelt werden können.
Der Verein ist auch bestrebt im Zuge mehrmals pro Jahr stattfindender Lehrgänge Trainer von anderen Schulen einzuladen und so den Mitgliedern Einblicke in andere Sportarten zu gewähren.
BUDO
Unter dem begriff „Budo“ werden im Allgemeinen alle asiatischen Kampfsportarten zusammengefaßt. Hintergründig betrachtet ist es jedoch weitaus mehr als nur ein Überbegriff Kampfsport, sondern eine Lebenseinstellung, welche sowohl früher von Samurais und anderen Kampfkünstlern als auch noch heute praktiziert wird.
Wenn man sich die sieben Tugenden des Budo veranschaulicht, kann man unschwer erkennen, daß hier Werte vermittelt werden, die gerade in der heutigen Zeit von größter Bedeutung sein sollten.
Die Kampfkunst "Tae Kwon Do" ist eine koreanische Kampfkunst. Tae Kwon Do bedeutet frei übersetzt "Kunst des Fuß- und Handkampfes". Die wörtliche Übersetzung aus dem Koreanischen bedeutet jedoch:
Tae: mit dem Fuß zerschmettern
Kwon: Faust, Faustschlag
Do: der Weg, die Lehre
Kung Fu erlangte seinen besonderen Ruhm durch den "King of Kung Fu" Bruce LEE, der unsterblich durch seine großartigen Filme wurde. Dem "kleinen Drachen" (chin. "LEE, Shao Long") ist es zu verdanken, das Kung Fu in allen Teilen der Welt bekannt und geschätzt wird.
Eskrima ist eine alte, hauptsächlich bewaffnete Kampfkunst der Maharlika, der Kriegerkaste Südostasiens. Diese wurden von Kindesbeinen in Poesie, Tanz, Geschichte, Philosophie und Kampf unterrichtet. Eskrima wird, wie die meisten südostasiatischen Kampfkünste, erst bewaffnet und später, nachdem der Schüler fortgeschritten ist, unbewaffnet trainiert. Meistens kämpften ...
Kick-Boxen
Text über Kick-Box
Einen Kampf zu vermeiden, ist nicht feige, sondern klug!
Notwehr und die strafrechtliche Seite der Selbstverteidigung:
Trotz aller Vorsicht und vorausschauenden Handelns kann jeder einmal in die Situation geraten, sich selbst verteidigen zu müssen.
Dazu der §32 StGB:
Die folgenden Hinweise zur Rechtslage behandeln das Thema nicht erschöpfend und sollen nur deutlich machen, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, aber auch nicht alles erlaubt ist.
Grundsätzlich wird bestraft, wer einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig körperlich verletzt oder gar tötet. Auch Freiheitsberaubung (z. B. durch längeres Festhalten des Gegners) oder Sachbeschädigung (z. B. bei zerrissener Kleidung) sind grundsätzlich strafbar. Ausnahmsweise wird nicht bestraft, wer eine "durch Notwehr gebotene" Tat begeht. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" (§32 StGB).
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Der Angriff kann auf das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Bewegungsfreiheit, das Eigentum, den Besitz oder ein anderes Rechtsgut, z. B. die persönliche Ehre oder das Recht am eigenen Bild abzielen. Der Angriff kann gegen Dich, Deinen Begleiter oder...
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